Monatlich stehen 131 Euro zur Verfügung
Von Thosten Boettcher
Wer zu Hause gepflegt wird, erhält monatlich einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro – und das schon ab Pflegegrad 1. Mit diesem Betrag können Leistungen wie Tages- und Nachtpflege oder die Kurzzeitpflege finanziert werden, die Pflegepersonen entlasten und gleichzeitig die Versorgung Pflegebedürftiger sicherstellen. Was Betroffene dazu wissen sollten, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig.
Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die häuslich versorgt werden, haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser beträgt monatlich 131 Euro und soll Pflegepersonen entlasten sowie die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern. Denn: Der Entlastungsbetrag ergänzt ambulante und teilstationäre Pflegeleistungen in der häuslichen Umgebung. Entsprechende Unterstützungsangebote können über Betreuungs- oder ambulante Pflegedienste in Anspruch genommen werden. Es ist aber auch möglich, den Entlastungsbetrag beispielsweise an Bekannte, Nachbar*innen oder andere ehrenamtliche Helfer*innen weiterzugeben, wenn sie bei der häuslichen Pflege unterstützen. „In Niedersachsen ist hierfür ein achtstündiger Pflegekurs nötig. Bei Fragen dazu kann die Pflegekasse kontaktiert werden, wir helfen aber auch gerne in unserer Beratung weiter“, so Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. Darüber hinaus können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen unter www.pflegelotse.de kostenlos rund um Pflegeangebote und -einrichtungen in ganz Deutschland informieren. Das Portal des Verbands der Ersatzkassen gibt etwa Hinweise zu Größe, Kosten oder besonderen Versorgungsformen.
Konkret finanziert werden können mit dem Entlastungsbetrag Leistungen der Tages- und Nachtpflege oder der Kurzzeitpflege, die zum Beispiel über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden. „Entstehen dabei Kosten für Unterkunft und Verpflegung, also sogenannte Hotelkosten, oder Fahrtkosten, können diese auch gedeckt werden“, weiß Bursie. Gut zu wissen: Wird der Entlastungsbetrag nicht innerhalb eines Kalenderjahres aufgebraucht, kann der Restbetrag noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfällt er.
Bei weiteren Fragen zum Entlastungsbetrag und anderen pflegebezogenen Themen helfen die
Berater*innen des SoVD in Braunschweig gerne unter 0531 480 760 weiter und unterstützen außerdem beim Ausfüllen von Anträgen.























