Der Berliner Senat hat es sich erkennbar nicht leicht gemacht, das Demo-Verbot auszusprechen. Bereits während der Hochphase der Corona-Einschränkungen haben Gerichte im Zweifel für die Versammlungsfreiheit und gegen überzogene Verbote entschieden. Das weiß auch Berlins Innensenator Andreas Geisel. “Das ist keine Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz”, sagte er. “Wir haben uns für das Leben entschieden.” Er verweist damit indirekt auf die Erfahrungen mit den Demonstranten am 1. August, die kaum Abstandsgebote einhielten und Maskengebote ignorierten. Das ist wieder zu erwarten.
Was also tun? Steht doch die Verteidigung von Grundrechten an: Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Sicher auch ein Fall für das Bundesverfassungsgericht.
In der TAZ von heute werden Pro und Contra abgebildet: „Menschenleben oder Bürgerrechte„.























