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CDU nimmt langandauernde Leerstände in den Blick

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Von Thorsten Koester, CDU

  • Anfrage zur Zukunft des Areals der Stiftung Großes Waisenhaus im Planungsausschuss
  • Stadt soll aktiver auf Eigentümer zugehen und Entwicklungsperspektiven eröffnen

BRAUNSCHWEIG (15. Januar 2026). Langandauernde Leerstände sind in Braunschweig kein Randphänomen, sondern ein ernstzunehmendes städtebauliches, gesellschaftliches und wirtschaftliches Problem. Die CDU-Ratsfraktion hat daher eine Anfrage an die Stadtverwaltung eingebracht, mit der sie den strategischen Umgang mit dauerhaft ungenutzten Immobilien im gesamten Stadtgebiet thematisiert.

Ein besonders prägnantes Beispiel ist das Gelände der Stiftung Großes Waisenhaus an der Salzdahlumer Straße. Die Gebäude, die bis 2004 als Jugendgästehaus genutzt wurden, stehen seit mehr als 20 Jahren leer und befinden sich in einem zunehmend schlechten baulichen Zustand. Für dieses innerstädtisch gelegene und städtebaulich wertvolle Areal ist bislang keine Nutzungsperspektive erkennbar.

„Dass ein solches Grundstück über Jahrzehnte ungenutzt bleibt, ist städtebaulich nicht hinnehmbar – insbesondere in Zeiten hohen Wohnraumbedarfs“, erklärt Heidemarie Mundlos, planungspolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion. „Hier darf sich die Stadt nicht auf eine reine Beobachterrolle zurückziehen, sondern muss aktiv das Gespräch mit den Eigentümern suchen.“

In ihrer Anfrage will die CDU unter anderem wissen, welche Entwicklungsperspektiven die Verwaltung bislang mit dem Eigentümer des Geländes erörtert hat und welche Instrumente grundsätzlich eingesetzt werden, um bei langandauernden Leerständen auf Eigentümer zuzugehen. Zudem fragt die Fraktion nach Förderprogrammen und Anreizen, mit denen die Reaktivierung solcher Flächen unterstützt werden kann.

„Viele Leerstände – nicht nur in Braunschweig – werden inzwischen als sogenannte Lost Places wahrgenommen und sind zunehmend Vandalismus ausgesetzt. Das schadet nicht nur dem Stadtbild, sondern verschenkt wertvolle Potenziale“, so Heidemarie Mundlos weiter. „Es gibt zahlreiche kreative und tragfähige Ideen – etwa von angehenden Architekten unserer Technischen Universität. Diese müssen aber auch in konkrete Entwicklungsprozesse überführt werden.“

Die CDU-Fraktion fordert daher eine klarere, stadtweite Strategie im Umgang mit langandauernden Leerständen. Ziel müsse es sein, vorhandene Instrumente konsequenter zu nutzen und frühzeitig Perspektiven für eine nachhaltige und städtebaulich sinnvolle Nutzung zu eröffnen.

2 Kommentare

  1. Wenn man die (Online-)Werbebeilage „Braunschweig im Focus“ in der Braunschweiger Zeitung (BZ) der CDU sich zum ersten Mal ansieht, musste man schon im Impressum oder auf den weiteren Seiten nachsehen, ob es nicht ein AFD-Pamphlet ist…

    Die neueste Ausgabe der „Braunschweig im Focus“ bekommt man auf der Homepage nur gegen eine e-mail-Adresse… oder im Anzeigen-Teil des e-Papers der BZ.

    u.a.
    • Betonpoller als Symbol des Stadtbilds
    (Merz-Vokabel rein zufällig)
    • Zwei Millionen Euro für den Verlust von 70 Parkplätzen

  2. Wenn Internetseiten wie „Braunschweig im Focus“ parteiisch sind, müssen diese gekennzeichnet werden?

    https://search.brave.com/search?q=Wenn+Internetseiten+wie+%22Braunschweig+im+Focus%22+parteiisch+sind%2C+m%C3%BCssen+diese+gekennzeichnet+werden%3F

    Antwort :

    Braunschweig im Focus wird als politisch ausgerichtetes Gratis-Blatt wahrgenommen, das kritisch gegenüber der aktuellen SPD-geführten Stadtverwaltung Stellung nimmt. Laut mehreren Quellen – darunter ein Artikel der Braunschweiger Zeitung und Diskussionen auf Reddit – stammt das Blatt aus dem CDU-Umfeld, wie das Impressum nahelegt. Ralph-Herbert Meyer, ein prominenter Name im Impressum, ist in Braunschweig als ehemaliger CDU-Politiker bekannt und verfasst dort auch Kommentare, die deutlich parteipolitische Töne tragen.

    Die Inhalte des Blatts, insbesondere die Kritik an der Stadtverwaltung und an Oberbürgermeisterin Carsten Kornblum, wirken parteilich und selektiv, was zu Kritik seitens der Grünen führte – diese warfen dem Blatt eine „bewusste Täuschung von Wählern“ vor. Die Redaktion vermeidet es, sich offiziell als parteigebunden zu kennzeichnen, obwohl der Inhalt klar eine CDU-orientierte Perspektive verfolgt.

    Gemäß deutschen Medien- und Werbevorschriften – insbesondere dem § 13 des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) – müssen politisch beeinflusste oder parteiliche Inhalte klar als solche gekennzeichnet werden, besonders wenn sie im öffentlichen Raum verbreitet werden (z. B. Gratis-Blätter in Briefkästen). Da Braunschweig im Focus keine offene Parteizugehörigkeit oder finanzielle Abhängigkeit von der CDU nennt, obwohl dies aus dem Impressum und den Inhalten hervorgeht, fehlt eine verpflichtende Kennzeichnung, die für Transparenz sorgt.

    👉 Fazit: Ja, sehr parteiisch ausgerichtete Medien wie „Braunschweig im Focus“ müssen gesetzlich gesehen klar als solche gekennzeichnet werden, um Informationsfreiheit und fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Die aktuelle Praxis des Blatts, dies zu vermeiden, steht im Widerspruch zu den Grundsätzen der journalistischen Transparenz.

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