Abwasserprozess geht in die nächste Instanz vor das Oberverwaltungsgericht

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Mit Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Lüneburg wurde für das Verfahren gegen Gebührenentscheide aus den Jahren 2005 und 2006 die Berufung zugelassen, dies auf Grund der „Vielzahl der aufgeworfenen Fragen“ und „der Komplexität der in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu treffenden Feststellungen,“ die sich nicht allein, aber vor allem auch im Zusammenhang mit der Privatisierung der Stadtentwässerung ergaben.

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