Am 28. April 2026 findet in der Katharinenkirche eine wichtige friedensethische Diskussion statt. Fünf kompetente Menschen diskutieren über die neue Friesensdenkschrift der Ev. Kirche. Die Frage: Nimmt die Kirche ihre Aufgabe zur Friensstiftung entsprechend des Evangeliums wahr. Es diskutieren der Friedenspastor und Bischoff von Magdeburg, der Brigadegeneral Vad, der Mitverfasser für die Friedensdenkschrift der Direktor von Bad Boll, die Direktorin von der Ev Akademie in Braunschweig Frau Kerstin Voigt und das IPPNW-Mitglied Christopf Krämer. Anschliessen können Fragen gestellt werden. (um)
Hier ein vorbereitender Text von Elke Almut Dieter vom Friedenszentrum
Von Elke Almut Dieter
Die Friedensdenkschrift der EKD enttäuscht Menschen, die Friedensarbeit ernst nehmen und hinterlässt den unschönen Gedanken, dass sich die EKD dem Staat und dem politischen Mainstream anpasst. Frieden braucht eine klare Haltung – vor allem in der Kirche.
Wir sind im Jahr 2026. Deutschland hat ein riesiges Rüstungsprogramm finanziell abgesichert, sucht Personal, stockt die Personalstärke des Heeres auf, versetzt Truppen in zukünftige Kriegsschauplätze und probt den Krieg mit Natopartnern in großflächigen Manövern.
Gerade in diesen Zeiten gibt die EKD die Denkschrift 2025 heraus, die sie in der Unterzeile als „Evangelische Friedensethik angesichts neuer Herausforderungen“ benennt. Das einzig irritierende in dieser Schrift ist das Wort Frieden. Die EKD versteht es, den heraufziehenden Krieg als Einsatz für den Gerechten Frieden zu verbrämen…Unter der Überschrift „ Schutz vor Gewalt rechtfertigt sie die Aufrüstung als materille Absicherung des Staatsmonopols , erklärt die Wehrpflicht zur Pflicht und als „ Konkretion der Nächstenliebe“. Der Schutz vor Gewalt wird zur Aufgabe des Staates, die EKD rechtfertigt Gewalt zur Verteidigung des Staates und schiebt die Verantwortung für den Einsatz von Gewalt auf den Einzelnen.
Die Friedensdenkschrift betont das Primat des Gewaltverzichts als neue Erkenntnis nach zwei Weltkriegen und nimmt den „Gerechten Frieden“ in ihren Blick…
Was ist der „ Gerechte Frieden“? Ist die Verteidigung dann ein gerechter Krieg????
Ein in der Denkschrift entwickeltes Leitbild für einen gerechten Frieden beinhaltet den „Schutz vor Gewalt als grundlegendes Gut „
Das meint neben dem Schutz der körperlichen Unversehrheit den Schutz des staatlichen Gewaltmonopols( S. 37)….“Frau“ genießt den Schutz der körperlicher Unversehrtheit, unterwirft sich aber dem Abtreibungsverbot des Staates.?? Es geht um mehr: Schutz des staatlichen Gewaltmonopols inkludiert die Wahrung des staatlichen Gewaltmonopols bei Angriffen gegen diesen Staat und seiner territorialen Integrität „Aus friedensethischer Sicht ist es daher legitim, Maßnahmen zur Abwehr solcher Aggression zu ergreifen… (Recht auf Gewalt???? Bei einer Verteidigung …wogegen-wofür ???)
Antwort der EKD: Ein unverzichtbarer Bestandteil des Gerechten Friedens ist die rechtserhaltende Gewalt, das Recht als zentrales Mittel für die Schaffung und Aufrechterhaltung des Friedens…Die Ethik der EKD unterstellt staatliche Gewaltanwendung konsequent der Herrschaft des Rechts. Um der Gefahr der unkontrollierten Eskalation zu begegnen, formuliert die Ethik der rechtserhaltenden Gewalt strikte Bedingungen für jede Form der Gewaltanwendung….(S,47) und benennt Kriterien, die staatliches Gewalthandeln legitimieren (s.47) wie ..z.B..
..Wenn es nicht zu allererst (Einschränkung!?!) um nationale Machtinteressen, sondern wenn es darum geht, die Voraussetzung für einen gerechten und dauerhaften Frieden zu gestalten…( ..es geht nicht um die Gestaltung selbst, sondern das Schaffen von einer Voraussetzung.. Was setzt die Ziele dieser Voraussetzung??)
Die EKD weist den „ bellum iustum“ zurück, sieht die rechtserhaltende Gewalt aber als Baustein zu einer Friedensordnung, die den Kriterien des Gerechten Friedens entsprechen…(S.47) (Gewalt für einen gerechten Frieden?? statt gerechten Krieg ??)
Die „Friedens“denkschrift wird konkret. Sie schreibt, „in einer Zeit der politischen Ungewissheiten…, gilt es eigene Fähigkeiten zur Landes- und Bündnisverteidigung auszubauen (s.128)– entsprechend der Wahrung des Gewaltmonopols Staat. Aufgabe des Staates ist es; für Recht und Frieden zu sorgen.( s. 129). Die Aufgabe verlangt, dem Gemeinwesen genügend personelle und materielle Ressourcen* zur Verfügung zu stellen S.129)
. * Waffenlieferungen und Rüstungsexporte zwischen Schutzverantwortung und Gewaltminimierung – keine Ressourcen für gewaltfreie Konfliktlösungen?(
Die EKD Denkschrift schließt daraus, dass ein allgemein verpflichtender Wehrdienst helfen könnte. „Aus der Tradition der evangelischen Ethik heraus ist gut begründbar, dass sich der Einzelne für die Sicherheit des Gemeinwesens in die Pflicht nehmen lasse, gerade dann, wenn das Gemeinwesen sich dem Recht und der Sicherheit aller Mitglieder verpflichtet weiß (Spricht hier die Kirche oder der Staat???) Kirche antwortet prompt: „Diese Pflicht lässt sich als eine Konkretion der Nächstenliebe verstehen, indem man sich für das Gemeinwesen als Ganzes einsetzt……. zunächst als eine individuelle , selbst empfundene Verpflichtung …Eine Rechtspflicht ist nur dann begründbar, wenn nicht genügend Freiwillige zur Verfügung stehen….(S. 129) Auch das sagt die jetzige Regierung.
Zum einen stände die Abwägung zwischen individuellen Freiheitsrechten und der Verpflichtung für die Allgemeinheit , auch die Würde des Menschen würde Grenzen in der Einsetzbarkeit der Menschen setzen -, aber der Bedarf des Gemeinwesens über bedarfsgerechte Ressourcen setzt der Freiheit des Einzelnen Grenzen. (S.129) Kurz: man kennt die individuellen Grundrechte und weiß besonders um die Würde des Menschen, aber im Ernstfall Krieg ist das zweitrangig… Eine Priorisierung des Staates rechtfertigt die EKD unter den Bedingungen einer transparenten Ethik, die Transparenz über Einsatzorte und eine kritische.Betrachtung der Fähigkeiten der Einzelnen beinhaltet (S.131)… Eine Kriegsdienstverweigerung wird dem Einzelnen als Gewissensprüfung zur Aufgabe gemacht. …
Auch im Dienst ist der Soldat seinem Gewissen verpflichtet: EKD: Soldartinnen und Soldaten sollen rechtserhaltende ,rechtserzwingende und rechtsermöglichende Gewalt ausüben. Insofern dienen Soldatinnen und Soldaten „dem gerechten Frieden“ ( EKD) und der parlamentarisch legitimierten Bundeswehr. Sie sind gegen über ihren Vorgesetzten weisungsgebunden, haben aber die Androhung und Ausübung von militärischer Gewalt vor ihrem Gewissen zu verantworten. (s.137)
… womit sich die EKD von einer kirchlichen und staatlichen Verantwortung freiwäscht
Zum Thema Frauen: Für Frauen besteht kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung, weil im GG die Frauen nicht genannt werden. Was sagt die EKD dazu?
Angesichts der geforderten Gleichberechtigung ist eine Dienst- und Wehrpflicht für Frauen grundsätzlich wünschenwert..Um der Forderung nach einer Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen gerecht zu werden, schlägt die EKD eine allgemeine Dienst- und Wehrpflicht vor. „Sie trägt der Mehrdimensionalität der Aufgaben Rechnung und überwindet eine Perspektive, die Sicherheit auf das Militärische verengt.“ ( s. 134) Die vom Grundgesetz geforderte Gleichstellung der Frauen seien noch weit von einer Realisierung entfernt. Und die EKD fragt sich deshalb, ob nicht zuerst die Bedingungen für eine gerechte Aufteilung von care-Arbeit zu schaffen ist, bevor Dienst- und Wehrpflicht für alle Geschlechter ethisch begründet und gefordert werden kann.
Care-Arbeit befreit aktuell Frauen vom Kriegsdienst, es könnte aber zu einer Dienstpflicht im Sinne der Gleichberechtigung kommen…


























