Die Ratsfraktion informiert hiermit über einen Grünen Änderungsantrag zum Leerungsrhythmus der „Gelben Tonne“ (Wertstofftonne) (s. unten). Dieser Änderungsantrag soll heute im Verwaltungsausschuss (VA) und am 24.09.2013 im Rat behandelt werden.
Darüber hinaus informiere ich auf diesem Wege über einen Grünen Änderungsantrag zum Berufungsverfahren gegen Eckert & Ziegler (in Reaktion auf das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11.09.2013) (s. unten). Auch dieser Änderungsantrag wird heute im VA und nächste Woche im Rat zur Diskussion stehen.
Grüner Antrag zum Verwaltungsausschuss (VA) am 17.09.2013 und zum Rat am 24.09.2013
Leerungsrhythmus der Wertstofftonne (VA TOP 16, Rat TOP 6)
Der Rat der Stadt Braunschweig wird gebeten, den Beschluss über den Leerungsrhythmus für die Wertstofftonne wie folgt zu fassen:
1. „Die Verkürzung des Leerungsrhythmus auf zweiwöchentlich/wöchentlich für 2-Rad-/ 4-Rad-Behälter wird zurzeit nicht beauftragt.
2. Die Verwaltung stellt sicher, dass die vertraglichen Vereinbarungen bezüglich der bereitzustellenden Behälter eingehalten werden. Dies bedeutet, dass bei nicht ausreichendem Behältervolumen jederzeit von den NutzerInnen kostenlos größere oder auch zusätzliche Behälter bestellt werden können und dass bei Mehrfamilienhäusern ab einer Personenzahl von ca. 20 grundsätzlich ein 1.100 Liter-Behälter bereitgestellt wird.
3. Die Verwaltung überwacht, inwieweit das angewandte System ausreicht, alle bei den Bürgerinnen und Bürgern anfallenden Leichtverpackungen sowie die stoffgleichen Nichtverpackungen einzusammeln und zu verwerten.
4. Die Verwaltung unterrichtet die zuständigen Ratsgremien spätestens im April 2014 über die eingegangenen Beschwerden, die Veränderungen bezüglich der bereitgestellten Behältergrößen oder -zahl je Grundstück sowie die bis dahin feststellbaren Veränderungen bei den Mengen der eingesammelten Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum 2013.
5. Eine Verkürzung des Leerungsrhythmus behält der Rat sich weiterhin vor.“
Grüner Antrag zum Verwaltungsausschuss (VA) am 17.09.2013 und zum Rat am 24.09.2013
Verwaltungsgericht zum Bauantrag von Eckert & Ziegler (VA TOP 31.6, Rat TOP 21.6)
Der Rat der Stadt Braunschweig wird gebeten, zu beschließen:
Der Antrag der BIBS Nr. 2941/13 wird wie folgt ergänzt:
„2. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Klageerwiderung der Stadt und die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts dem Rat umgehend zur Verfügung zu stellen.
3. Die Verwaltung wird angewiesen, sich im Berufungsverfahren fachanwaltlich vertreten zu lassen. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, inwieweit die Vertretung durch die Anwaltskanzlei Baumann (Würzburg/Leipzig, Rechtsanwältin Franziska Heß) möglich ist. Die Verwaltung wird den Rat über diese Möglichkeiten kurzfristig im Rahmen einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen informieren.“
+2 #1 W Karl Schmidt 2013-09-18 16:10
Wer zu diesem Themenabschnitt über Eckert&Ziegler und im Besonderen über die Rolle der/des Grünen Herlitschke informiert sein will, kommt nicht drum herum sich über die pikanten Details der Vorgänger hinter den verschlossenen Türen des Verwaltungsauss chusses kundig zu machen. Wer möchte, folge dieser Fährte: http://tinyurl.com/nhszhc5





















