Gehweg-E-Roller am Ende?

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Protestaktion fordert den Bundesrat auf, Scheuers Gesetzmüll zu entsorgen. Foto: Riskowsky - FUSS e.V.

Länder-Front dagegen – Scheuer macht letzten Rettungsversuch und beruft sich auf „Laufrad fahrende Kleinkinder“

Endrunde im Streit um Elektroroller auf Gehwegen: Der Verkehrsausschuss des Bundesrats entscheidet morgen (30.4.) über Anträge der Länder Berlin, Bremen und Sachsen, E-Roller nicht auf Gehwegen zuzulassen. Die zuständigen Ministerinnen und Minister von vier weiteren Ländern (Baden-Württemberg, Brandenburg,  Hamburg, Hessen) haben sich ebenfalls dagegen ausgesprochen. Weitere Länderminister haben sich noch nicht öffentlich festgelegt, aber Skepsis geäußert. Das Land Bremen schreibt in seiner Antragsbegründung: „Zu sichern sind insbesondere die Mobilitätsbedürfnisse von Kinder, Senioren, blinden und sehbehinderten Menschen sowie Menschen mit kognitiven Behinderungen.“ Die Zulassung von E-Rollern „führt auf Gehwegen und Fußgängerzonen nicht hinnehmbaren Gefahrensituationen.“

Scheuer selbst versucht in einem Brief an alle Länder-Verkehrsminister, die Gehweg-E-Roller zu retten. Das Schreiben vom 25. April liegt FUSS e.V. vor und kann hier heruntergeladen werden.

Scheuer beschreibt darin Gehwege als Räume mit einem „breiten Mix von Nutzerinnen und Nutzern, die in unterschiedlichen Geschwindigkeiten unterwegs sein können“.  Als Beispiele nennt er unter anderem „nicht motorisierte Tretroller, Laufrad fahrende Kleinkinder, Jogger“. Das Fahrer-Mindestalter von zwölf Jahren solle einen „Verkehrssicherheitsbeitrag“ leisten. Weiter erwähnt Scheuer das Rücksichtsgebot in Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung und schreibt dazu, „die Vorgabe bedeutet Schrittgeschwindigkeit“. In seiner Verordnung will er allerdings Gehweg-Roller bis 12 Stundenkilometern zulassen, also der dreifachen üblichen Schrittgeschwindigkeit von Fußgängern.

Dazu FUSS e.V.-Sprecher Roland Stimpel: „Deutschland leistet sich einen Verkehrsminister, der nichts vom wichtigstem Stadtverkehrsmittel versteht. Er schlägt die Warnungen aller Unfall-Experten in den Wind, selbst die aus seiner eigenen Bundesanstalt für Straßenwesen. Jetzt müssen die Bundesländer ihn zurück auf den Boden der Tatsachen holen.“

Anmerkung der Redaktion: Sehr empfehlenswert ist auch ein Beitrag in „der Freitag“ zu diesem Thema mit dem Titel: „Slalom der Bekloppten

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