Bundesweiter Seebrücke-Protest zum Weltgeflüchtetentag

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Von Seebrücke Braunschweig

Auch Braunschweig protestiert am Kohlmarkt zum Weltgeflüchtetentag, am 20.6. zusammen mit mehr als 35 weiteren Städten gegen die am 08.06.2023 beschlossene Asylrechtsreform des Rat der Europäischen Union.

Entschieden wurde unter anderem die Einführung von sogenannten „Grenzverfahren“. Wäre die Reform schon 2022 umgesetzt, wären davon 400.000 Menschen betroffen. In der Praxis bedeutet dies, dass ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt wird (Artikel 40). Die Betroffenen haben in solchen Verfahren nur einen eingeschränkten Zugang zu Rechtsmitteln gegen ablehnende Asylbescheide. Die EU-Staaten, welche größtenteils selbständig für die Durchführung der Grenzverfahren zuständig sind, sollen dafür sorgen, dass Schutzsuchende nicht das Grenzgebiet verlassen, solange sie im Verfahren sind (Artikel 41f). Das heißt, sie können die Schutzsuchenden unter haftähnlichen Bedingungen festhalten. Hiervon könnten auch Familien und Kinder betroffen sein.

Dazu Torben Scholles, Aktivist der Seebrücke Braunschweig: „Zusammen mit 60 Braunschweigerinnen und Braunschweigern protestierten wir, um unserer Fassungslosigkeit Ausdruck zu verschaffen. Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystem wurde auch den Vorstellungen rechter und faschistischer Regierungen einer europäischen Abschottung zugestimmt.“

Die Zäsur im Asylrecht wird bereits von den rechten und faschistischen Strömungen Europas gefeiert.​​​

Weiter kritisiert Torben Scholles, dass „unter Haftbedingungen keine fairen Asylverfahren möglich sind. Besonders dramatisch sind die Grenzverfahren, da in diesen Klagemöglichkeiten eingeschränkt sind und rechtliche Unterstützung nicht ausreichend vorhanden sein wird. Bestehenden Camps an der EU-Außengrenzen zeigen uns, dass sich das Recht auf Asyl sich schwer gestaltet, wenn auf 2000 Antragstellende ein Rechtsbeistand kommt. Auf dem Papier wird vielleicht der Schutz der Menschen funktionieren, in der Praxis aber sind unter anderem die faschistischen Regierungen Polen, Ungarn und Italien für die Grenzverfahren zuständig. Diese sind auch jetzt schon für das widerrechtliche Vorenthalten des Rechts auf Asyl bekannt und durch die Reform werden diesen großen Ermessensspielräume zugebilligt, was der faktischen Abschaffung des Rechts auf Asyl gleichkommt.“

Mit der Resolution des Rates der Stadt Braunschweig zum „Sicheren Hafen“ vertritt dieser die Position, dass „Abschottung und somit den Tod unschuldiger Menschen billigend in Kauf zu nehmen, […] kein legitimes politisches Mittel“ darstellt. In diesem Sinne fordert die Seebrücke Braunschweig, den Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt Braunschweig auf, folgenden Forderungen nachzukommen:

  1. Eine öffentliche Stellungnahme zum sicheren Hafen Braunschweig durch eine Positionierung gegen die Asylverfahrensverordnung und Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung. 
  2. Umsetzung der bereits beschlossenen Schiffspatenschaften für ein Seenotrettungsschiff.

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