
Von Rechtsanwalt Sven Adam
Alleinerziehende Mutter in Groner Landstraße 9a-c geht gerichtlich gegen Wohnungseigentümerin, Wohnungsverwaltung und Stadt Göttingen wegen katastrophalem Zustand der Wohnung vor
Göttingen, den 30.10.2025
Eine 36-jährige alleinerziehende Mutter von vier Kindern im Alter von vier bis fünfzehn Jahren, die zusammen ein Zwei-Zimmer-Appartement mit einer Größe von 28qm im 5. Stock des Gebäudekomplexes der Groner Landstraße 9 a-c bewohnen, geht nun gerichtlich gegen die Eigentümerin der Wohnung, die Wohnungsverwaltung des Komplexes und die Stadt Göttingen vor.
Die Liste der Wohnungsmängel liest sich wie ein Horror-Katalog:
Die Heizung des Gebäudes ist seit dem Ende der letzten Heizperiode im März 2025 ausgeschaltet und wurde zu Beginn der Heizperiode Anfang Oktober nicht wieder angeschaltet. Dadurch verschlechterte sich aber der ohnehin schon schlechte Zustand der Wohnung in den letzten Wochen nochmal erheblich. Beide Zimmer sind umfassend von Schimmel befallen. Eines der Fenster kann nicht mehr geöffnet werden. In diesem Zimmer ist auch der Strom ausgefallen. Die Toilettenspülung der Wohnung ist defekt und fließt ständig. Dazu kommt eine im Gebäude bestehende Ratten- und Mäuseplage, sowie ein Kakerlakenbefall konkret auch in der Wohnung der Familie. Der Aufzug ist weiterhin seit zwei Jahren ausgefallen.
Aufgrund dieser unhaltbaren und gesundheitsgefährdenden Zustände wurde gegenüber der Vermieterin, der insolventen Gänseliesel Wohn GmbH, eine Mietminderung in Höhe von 100% erklärt und die Unterbringung in einer angemessenen bewohnbaren Wohnung auf Kosten der Vermieterin gerichtlich geltend gemacht. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegenüber der Hausverwaltung auf die sofortige Inbetriebnahme oder Reparatur der Heizungsanlage beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Zudem wurde ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen die Stadt Göttingen vor dem Verwaltungsgericht Göttingen gestellt. Ziel dieses Antrages ist eine sog. Unbewohnbarkeitserklärung nach dem Niedersächsischen Wohnraumschutzgesetz und die sofortige Notunterbringung der Familie in einer angemessenen anderen Wohnung.
„Wir haben bei beiden Gerichten eine Ortsbegehung angeregt, um sich auch von Seiten der Justiz ein Bild von der Situation der Familie mit kleinen Kindern in dem Wohnkomplex zu machen. Die Stadt Göttingen kann dieses Problem nicht weiter aussitzen. Mindestens die Familien mit Kindern müssen da schnell raus und der Komplex sollte unter eine Zwangsverwaltung durch die Stadt gestellt werden“, zeigt sich RA Sven Adam, der die Familie gegenüber der Stadt vertritt, bestürzt nach einer kürzlichen Besichtigung der Wohnung der Familie am 29.10.2025.
„Die Mietpreise pro Quadratmeter gehören zu den höchsten in Göttingen. Das Geschäftsmodell, sich Spitzenpreise durch das Jobcenter finanzieren zu lassen, während das Haus verfällt, muss beendet werden. Eine Mietminderung um 100% kann erst der Anfang sein.“ ergänzt sein Bürokollege RA Nils Spörkel, der die Familie zivilrechtlich gegenüber der Vermieterin und der Hausverwaltung vertritt.























