„Wiesbadener Appell “ – Für ein umfassendes Streikrecht

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Welche Werte sind gemeint? Monetäre oder gesellschaftliche Bearbeitung Corinna Senftleben

In einer entwickelten demokratischen Gesellschaft gilt das Streikrecht als selbstverständliches Recht der arbeitenden Menschen. Es ist das effektivste Mittel den Forderungen der Arbeitnehmer Nachdruck zu verleihen. En Verbot von Streiks wird in der Bevölkerung eher mit Diktaturen in Verbindung gebracht.

Um das Streikrecht in Deutschland ranken sich Mythen, Halbwahrheiten oder schlicht ideologisch gefärbte Lügen. Was ist denn nun richtig?

Um es vorweg zu sagen. Ein Streikrecht gibt es in Deutschland nicht. Schon gar nicht eines, das von der Verfassung garantiert wird. Was steht denn nun im Grundgesetz?

Geregelt ist dort in Artikel 9, Abs. 3 lediglich „das Recht zur Wahrung und Förderung der Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen Vereinigungen zu bilden„. Das heißt, es besteht das Recht Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften bilden. Das war`s!

Hier setzt nun der „Wiesbadener Appell“ an, der ein umfassendes Streikrecht fordert.

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