Das ausverhandelte Abkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist TTIP durch die Hintertür: Von der Paralleljustiz für ausländische Investoren bis zur Gentechnik – vieles, was bei TTIP droht, würde mit dem Handelsabkommen CETA schon Realität. Unglaublich, aber wahr: CETA könnte sogar ohne Zustimmung des Bundestags in Kraft gesetzt werden. Genannt wird es „vorläufige Anwendung“, aber diese kann mehrere Jahre dauern und endgültige Folgen haben. Dagegen werden wir alle Register ziehen.
Zusammen mit unseren Bündnispartnern Mehr Demokratie und Foodwatch haben wir einen Plan geschmiedet: Wir klagen gegen CETA und die vorläufige Anwendung vor dem Bundesverfassungsgericht. Das ist unsere Chance, das Abkommen noch zu verhindern – selbst wenn Regierungen und Parlamente CETA zustimmen sollten. Als Prozess-Bevollmächtigten konnten wir den renommierten Völkerrechtler Prof. Dr. jur. Bernhard Kempen gewinnen.
Beteiligen auch Sie sich gemeinsam mit zehntausenden Bürger/innen an der Verfassungsbeschwerde! Dazu müssen Sie Prof. Kempen mit einer Vollmacht beauftragen, Sie vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten. Es entstehen Ihnen dabei weder Kosten noch andere Verpflichtungen. Bis zum kleinen SPD-Parteitag am 5. Juni brauchen wir die ersten 100.000 Vollmachten, um den Genossen deutlich zu zeigen: Wir wollen CETA nicht!
Klicken Sie hier, um sich der Klage anzuschließen http://www.campact.de/ceta/appell/verfassungsbeschwerde/?decision=yes&_mv=6gB2sD8WkfKSP1cACnvtZy
Trotz Verfassungsklage streiten wir weiterhin dafür, das undemokratische Handelsabkommen politisch aufzuhalten. Denn noch ist der Polit-Poker um CETA nicht verloren: Die SPD hat ihre CETA-kritischen „roten Linien“ bislang nicht aufgegeben. Und solange kann Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel CETA in der EU nicht zustimmen. Zudem hat CETA im Bundestag ohne die Stimmen der SPD-Abgeordneten keine Chance.
Auch im Bundesrat ist eine Zustimmung zu CETA unter den derzeitigen Mehrheiten sehr unwahrscheinlich. Denn an 11 der 16 Landesregierungen sind entweder die Grünen oder die Linken beteiligt. Sie können dafür sorgen, dass ihre Bundesländer im Bundesrat CETA nicht zustimmen. Mit Ausnahme von Hessen, Hamburg und Baden-Württemberg haben Grüne und Linke dies unmissverständlich angekündigt.
Trotzdem sorgen wir jetzt vor: Die CETA-Klage ist unsere Versicherung, falls die SPD sowie Grüne und Linke ihre Ablehnung von CETA aufgeben sollten. Denn CETA ist ein Demokratie-Skandal, den wir nicht hinnehmen dürfen. Es höhlt unsere demokratischen Rechte aus, die uns Bürger/innen das Grundgesetz in Artikel 38 garantiert.
Mit CETA soll Macht von Parlamenten weg verlagert werden – hin zu Expertengremien und einem ständigen Schiedsgericht, die alle nicht ausreichend demokratisch legitimiert sind. So wird auch uns Bürger/innen Macht entzogen und unser Recht auf demokratische Teilhabe beschnitten. Das verstößt gegen die Verfassung, deshalb klagen wir. Auch die „vorläufige Anwendung“ von CETA am Bundestag vorbei ist unserer Ansicht nach klar verfassungswidrig.
Um die öffentliche Debatte über CETA zu intensivieren, haben wir uns für eine Sammel-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden. Je mehr Menschen sich der Klage anschließen, desto kraftvoller wird unser Protest. Bei TTIP hat der Bürger/innen-Protest es geschafft, das Abkommen in seiner jetzigen Form politisch unmöglich zu machen. Das schaffen wir auch bei CETA. Klagen Sie jetzt mit uns gegen CETA!























Wer sich schon der Klage von Marianne Grimmstein angeschlossen hat, kann sich nicht noch der Klage von Campact und co. anschließen!
Hier die Info dazu:
Neuigkeit zur Petition
Zweite Bürgerklage gegen #CETA? Was hat es damit auf sich?
Marianne Grimmenstein & Martin Patzlaff
Deutschland
31. Mai 2016 — Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Petition,
gegen CETA organisieren die drei Organisationen Campact, Mehr Demokratie und Foodwatch jetzt ebenfalls eine (zweite) Bürgerklage. Das begrüßen wir sehr. Je mehr aktive Bürgerinnen und Bürger gegen CETA klagen, umso besser. Wir hätten uns diese Initiative schon vor einem Jahr gewünscht, doch damals haben genau diese Organisationen leider diesen Vorschlag noch abgelehnt.
Da es zurzeit an uns viele Nachfragen zu dieser zweiten Bürgerklage gibt, möchten wir hier schnell noch Klarheit schaffen, bevor etwa übermorgen das zweite echte Update zu unserer TTIP-Transparenz-Petition online gehen wird:
1.) Jeder Bürger / jede Bürgerin kann NUR EINE Bürgerklage gegen CETA unterstützen. Das bedeutet, wenn Sie die erste CETA-Klage bereits unterstützen, dann brauchen Sie nichts weiter tun. Vielen Dank für Ihr Vertrauen!
2.) Die Bürgerklage, die von Prof. Andreas Fisahn vertreten wird, bleibt weiterhin wirksam. Die Klage zielt grundsätzlich auf die geplante VORLÄUFIGE Anwendung von CETA durch den EU-Rat, soll also zu frühest möglichen Zeitpunkt eingreifen.
3.) Prof. Fisahn wird die Klage endgültig einreichen (in vorläufiger Form liegt sie dem Gericht schon vor), sobald feststeht, wann der EU-Rat über die „vorläufige“ Anwendung von CETA beschließen wird. Damit wollen wir die Zustimmung durch die deutsche Regierung bereits zur „vorläufigen“ Anwendung von CETA verhindern.
Prof. Fisahn überwacht schon seit über einem Jahr die Entwicklung des CETA-Vertrages, um die Bürgerklage zum richtigen Zeitpunkt einreichen zu können. Schon die sog. Schutzschrift (die öffentliche Ankündigung der Klage bei Gericht) von Prof. Fisahn hat bereits große Wirkung erzielt. So wurde der EU-Ratsbeschluss, mit dem die „vorläufige“ Anwendung von CETA sozusagen im Handstreich am Parlament vorbei durchgesetzt werden sollte, nun vertagt und die Abstimmung im EU-Parlament zu CETA auf den 15. Juni 2016 vorgezogen. (Genau mit dieser Abstimmung und mit den dazu unsererseits nötigen Aktionen beschäftigt sich unser nächstes Update).
Zum Schluss noch der Link auf das aktuelle kurze Radio-Interview mit dem Rechtsprofessor Andreas Fisahn über die Verfassungsklage gegen CETA:
http://www.deutschlandradiokultur.de/jurist-fisahn-ueber-die-verfassungsklage-gegen-ceta-sorge.1008.de.html?dram:article_id=355316
Wir halten Euch selbstverständlich auch in dieser Sache auf dem Laufenden.
Mit herzlichen Grüßen
Marianne Grimmenstein und Dr. Martin Patzlaff