Aktion: Showdown für Lobbytransparenz
Die Wertschöpfungskette von Bananen
Vorgestellt wird eine gut lesbare Studie der Entwicklungsorganisation "Südwind" über die Banane, die nach dem Apfel die am meisten verzehrte Frucht Deutschlands ist.
Resolution des Bezirksrates Heidberg-Melverode
Braunschweig sagt’s dem Bundestag: Wir wollen mehr Klimaschutz!
CDU will Bordell verhindern
Vollständige Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe
„Die Privatisierung hat ihren Zauber verloren.“
In diesem Jahr will Dr. Hoffmann seinen vierten Coup landen. Nach der Privatisierung der Stadtwerke, der Abwasserwirtschaft und des Schlossparks soll nun die städtische Gebäudewirtschaft dran sein. Ob es ihm gelingt, diesen vierten Coup durchzusetzen, bleibt abzuwarten. Dass die Kritiker von Privatisierungen in vielen Fällen richtig liegen, räumt inzwischen auch der SPIEGEL (1/2008) ein. In den vergangenen Jahren marschierte er eher an der Spitze der neoliberalen Glaubensgemeinschaft - umso bemerkenswerter seine Eingeständnisse.
Winter der Solidarität
Weihnachtsgeschenke: Tipps zu Umtausch und Reklamation
"Pressemitteilung"
Gut zu wissen – Verbrauchertipp
Das Sweatshirt mit Comicmotiv, das falsche Tablet oder die zu kleine Jacke: Nicht alles, was zu Weihnachten verschenkt wurde, gefällt oder passt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was beim Umtausch zu beachten ist.
Ein generelles Recht auf Umtausch gibt es nicht. Viele Händler tauschen jedoch aus Kulanz so manches Geschenk um. Zu welchen Bedingungen dies erfolgt, entscheidet der Händler. „Er kann beispielsweise statt des Umtauschs auch einen Warengutschein anbieten. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich den Umtausch oder die Geldrückgabe auf dem Kaufbeleg bestätigen lassen und diesen sorgfältig aufbewahren“, sagt Irina Prosenok, Verbraucherberaterin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Ist die Ware nicht in Ordnung, also das Smartphone-Display ist defekt oder der Pulli hat einen Zug-Faden, hat der Käufer klare Rechte gegenüber dem Verkäufer. „Er kann vom Händler zunächst verlangen, das gleiche Produkt noch einmal zu liefern oder es zu reparieren, und zwar kostenlos für den Verbraucher“, stellt die Verbraucherberaterin klar. Erst wenn die Ersatzlieferung ebenfalls fehlerhaft ist oder die Reparatur zweimal fehlschlägt, kann der Käufer den Kaufpreis reduzieren oder vom Vertrag zurücktreten. Zwei Jahre lang hat der Käufer die Möglichkeit, bei Neukäufen seine Ansprüche nach dem Gewährleistungsrecht beim Händler geltend zu machen.