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Blume des Jahres 2017 – Der Klatschmohn

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Der Klatschmohn gibt sich mit wenig zufrieden. In seinem ursprünglichen Lebensraum ist er dennoch nur noch selten anzutreffen - die Loki Schmidt Stiftung hat ihn daher zu Blume des Jahres 2017 gewählt. Aber auch im Garten lässt sich die Sommerblume ziehen.
Kaum eine Blume ist schon von weitem so gut zu erkennen wie der Klatschmohn (Papaver rhoeas). Mit ihrer knallroten Blüte sticht die Sommerblume, auch gern Mohnblume oder Klatschrose genannt, aus ihrer Umgebung heraus. Klatschmohn gilt als klassisches Ackerkraut, ist inzwischen aber auch in vielen Gärten zu Hause.

Ursprünglich stammt die wärmeliebende Pflanze aus dem Mittelmeerraum. „Der Klatschmohn drang zusammen mit dem Getreide während der Jungsteinzeit nach Norden vor, also irgendwann zwischen 4500 und 3000 vor Christus“, erklärt Marja Rottleb vom Naturschutzbund Deutschland (NABU). Heute ist der Klatschmohn weltweit verbreitet. „Bei uns kommt er bis zu einer Höhe von ungefähr 1000 Metern vor, darüber hinaus wird es ihm zu kalt.“

Bis zu 80 Zentimeter hoch

Der Name verrät es schon: Klatschmohn gehört zu den Mohngewächsen. Die krautige Pflanze kann mit Blüte bis zu 80 Zentimeter hoch werden. Bricht der filigrane, borstig behaarte Stängel, tritt eine klebrige, milchige Flüssigkeit aus, die Alkaloide enthält. „Der Milchsaft ist giftig, enthält aber kein Morphium wie der Schlafmohn“, erläutert Pflanzenexpertin Beate Kollatz vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

Dennoch gelten die jungen, gefiederten Blätter vor der Blüte als genießbar. „Die Blätter können in geringen Mengen roh gegessen werden und schmecken ein wenig nach Haselnuss“, sagt Kollatz. „Die Blütenblätter kann man als essbare Dekoration verwenden.“ In kleinen Dosen soll die Mohnblume auch gegen Husten helfen und eine beruhigende Wirkung haben. „Früher hat man kleinen Kindern Klatschmohn in den Milchbrei gegeben, damit sie gut schliefen.“

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„Nationalpark“ Harz

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Umweltminister Gabriel und die Landesregierungen von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt verdrehen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

 

Wie von Umweltminister Gabriel zu erfahren war, gebe es in Deutschland überhaupt keine Nationalparke, nur "Entwicklungsnationalparke". Da sie noch über keinen "möglichst hohen Naturnähegrad" verfügten, müßten sie jahrzehntelang forstwirtschaftlich behandelt und bejagt werden. Das sei die "Hauptzielsetzung" in deutschen Nationalparken. Das gehe aus dem Satz des BNatSchG §24 (1) 3. hervor, wonach Nationalparke "einheitlich zu schützende Gebiete seien, die .... in einen Zustand entwickelt werden können, der einen möglichst (durch Menschen) ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet" (Nachricht des MU vom 19.12.2007).

 

Die Ergebnisse sind da!

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Von: PM ADFC Die Ergebnisse sind online! Der ADFC-Fahrradklima-Test 2022 fragt danach, wie zufrieden die Menschen vor Ort mit ihrer Situation als Radfahrer:innen sind. Das Ergebnis:...

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