BIBS-Fraktion zum Haushalt 2017

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Mit weit über 20 Anträgen zum Haushaltsplan 2017 unterstützt die BIBS-Fraktion die Jugend-, Sozial- und Kultur-Arbeit in der Stadt. "Es sind die vielen oftmals ehrenamtlichen Impulse ihrer Bürgerinnen und Bürger, die die Stadt lebendig gestalten", betont Henning Jenzen, der finanzpolitische Sprecher der BIBS-Fraktion.

BIBS ist sozial: Bezahlbaren Wohnraum schaffen!

Absoluten Vorrang sieht die BIBS in der Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums. Mit finanzieller Stärkung der städtischen Nibelungen-Wohnbaugesellschaft im Verbund mit den genossenschaftlichen Wohnungsträgern sollen Fehlentwicklun-gen auf dem Wohnungsmarkt korrigiert werden.

Mit der Erhöhung der Kapitaldecke der NIWO auf Betreiben der BIBS wurde ein wesentlicher Grundstein für den Sozialwohnungsneubau in städtischer Hand ge-legt. Ohne Genossenschaften und private Investoren wird es jedoch nicht gehen. Das Bündnis für Wohnen fordert 1260 Sozialwohnungen im Bestand und im Neu-bau bis 2020. „Auf jeden Fall werden wir Wert darauf legen, dass die Verpflich-tung zum Bau von 20% Sozialwohnungen nicht nur auf den Geschosswohnungs-bau bezogen wird, sondern bei jedem Bauvorhaben Anwendung findet (also auch der Wohnraum von Einfamilienhäusern, Stadtvillen etc. muss in die Rechnung mit einbezogen werden),“ erklärt BIBS-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Büchs.

Im Sozial-, Umwelt- und Kulturbereich werden viele Angebote und Leistungen von Initiativen, Vereinen und anderen Organisationen getragen, die durch ihr Wirken nicht nur die Stadtgesellschaft bereichern, sondern dazu beitragen, dass die Stadt bunt und lebendig wirkt. „Hier fordern wir die Wiedereinführung der im letzten Jahr ausgesetzten Dynamisierung der Förderung. Viele der in diesen Pro-jekten beschäftigten Mitarbeiterinnen würde man sonst vom üblichen Lohnniveau abkoppeln“, erklärt BIBS-Ratsfrau Astrid Buchholz. „Wir freuen uns, dass der Sozialausschuss vom 14.12.2016 bereits einige unserer sozialen Anträge positiv beschieden hat.“

„Rot-Grün fördert neue Krippenplätze weiter mit Zuschuss von 12.000 Euro“

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 "Pressemitteilung"

Die rot-grüne Landesregierung fördert den Bau neuer Krippenplätze auch in Zukunft mit dem Höchstbetrag von 12.000 Euro. „Das Kultusministerium hat bestätigt, dass es auch im Rahmen der neuen Förderrichtlinie zum Ausbau der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder (RAT) diesen Betrag für die Träger der Betreuungseinrichtungen geben wird. Neue Plätze in der Tagespflege werden mit maximal 4.000 Euro ebenso in der bisherigen Höhe gefördert“, begrüßen die örtlichen SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Christos Pantazis, Klaus-Peter Bachmann und Christoph Bratmann die Nachricht aus Hannover.

„Damit sichert die SPD-geführte Landesregierung den schnellen Ausbau der Plätze für frühkindliche Bildung nachhaltig. Allein in den ersten vier Jahren der rot-grünen Landesregierung sind in Niedersachsen 12.000 neue Krippenplätze gebaut worden.“

BiZ on Tour: Hinter den Kulissen des DLR

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"Pressemitteilung" Mit dem Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Braunschweig hinter die Kulissen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) schauen: Das ist...

EU: Vom Strafen und Schmieren

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Bühnendeko auf dem Ev. Kirchentag in Hamburg. Foto Uwe Meier Die EU-Außempolitik ist inzwischen völlig unglaubwürdig. Der Despot am Bosporus wird bis heute...

Ev. Akademie: In Armut altern

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Weitere Informationen

Warnung: Gefälschte Abmahnungen von Kanzleien im Umlauf – Anhang auf keinen Fall öffnen

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Gut zu wissen – Verbrauchertipp

Braunschweig, 17.09.2018 – Zahlreiche Verbraucher in Niedersachsen erhalten zurzeit persönliche E-Mails von Rechtsanwaltskanzleien. Darin werden ihnen Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen und Schadensersatzsummen von rund 700 Euro gefordert. Angebliche Beweise sowie weitere Informationen sollen sich im Zip-Anhang befinden – wer darauf klickt, lädt sich Schadsoft-ware auf den Rechner. Die Verbraucherzentrale Niederachsen rät Betroffenen, die Mails umgehend zu löschen.

Baukindergeld: Finanzspritze für Gutverdiener

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Verbraucherzentrale warnt vor unrealistischen Finanzierungen

* Zuschuss sollte zwar genutzt, bei der Finanzierung aber nicht eingeplant werden

* Solide Immobilienfinanzierung nur mit ausreichend Eigenkapital

* Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen hilft, eigene Möglichkeiten einzuschätzen

Braunschweig, 24.09.2018 – Die Wohneigentumsquote erhöhen, Altersarmut vorbeugen und Familien in die eigenen vier Wände bringen – ob das neu eingeführte Baukindergeld die hoch gesteckten Ziele erfüllt, ist fragwürdig. So wird es finanzschwächere Familien und Alleinerziehende kaum in die Lage versetzen, eine Im-mobilie zu erwerben: Ohne ausreichendes Eigenkapital lässt sich langfristig keine tragfähige Finanzierung realisieren. Bei der Beurteilung, ob eine Immobilie finanzierbar ist, sollte die neue Förderung daher nicht berücksichtigt werden, empfiehlt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Telekommunikation-Anbieterwechsel – Probleme beim Telefonanbieterwechsel reißen nicht ab

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Beratungsstelle Braunschweig

Für Altanbieter gelten klare Vorschriften

Nach wie vor stoßen zahlreiche Verbraucher auf erhebliche Probleme beim Wechsel des Telefonanbieters. In einem Fall aus Osterode erhielt eine Verbraucherin eine Kündigungsbestätigung ihres alten Telekommunikationsanbieters. Gleichzeitig teilte der Neuanbieter mit, er könne den Anschluss zu Mitte des Monats schalten. Doch es kam ganz anders.

PI: Vorzeitig in Rente gehen

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Früher in Rente gehen - Ohne private Vorsorge kann es teuer werden.

Beratungsstelle Braunschweig

Braunschweig, 06.03.2014. Vorzeitig in Rente? Wer will das nicht? Die Möglichkeit, früher als mit 67 in Rente zu gehen ohne finanzielle Verluste, scheint für einige Rentner greifbar nahe. Nach dem Willen der Großen Koalition soll ab Sommer dieses Jahres gelten: Jemand, der 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, könnte dann zukünftig schon mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen. Für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung dürfte ein vorzeitiger Rentenbeginn aber immer noch mit erheblichen und dauerhaften Kürzungen der monatlichen Rentenhöhe verbunden sein.

Herkunftsangabe von Fleisch wird zur Pflicht

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Beratungsangebot in Braunschweig

 

Verbraucherzentrale fordert Ausweitung auch auf verarbeitete Fleischprodukte

Foto: Verbraucherzentrale

Braunschweig, 31.03.2015 Ab 1. April 2015 erfahren Konsumenten mehr über die Herkunft von frischem, verpacktem Fleisch. „Aufgezogen und geschlachtet in Deutschland“ muss beispielsweise auf der Verpackung stehen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen begrüßt diese europaweite Regelung, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf. „Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleischarten wie Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege ist ein erster Schritt zu mehr Transparenz“, so Anneke von Reeken, Ernährungsreferentin der Verbraucherzentrale. „Wo das Tier geboren wurde, ist auf dem Etikett jedoch nach wie vor nicht zu erkennen.“ Für Hackfleisch gelten vereinfachte Regelungen. Hier reicht beispielsweise die Angabe „aufgezogen und geschlachtet in der EU“.

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