Piraten im Scharmützel mit der Verwaltung

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Die Fraktion der Piratenpartei im Rat der Stadt weigert sich, den Internetzugang zu nutzen, den sie von der Stadt gestellt bekommt. Die Verwaltung fordert...

„Neoliberale, hört die Signale!“ Wind of Change?

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Syriza und Podemos sind nicht mehr allein. Mit Bernie Sanders & Jeremy Corbyn präsentieren sich erstmals zwei angelsächsische Vertreter des Wind of Change. Zwar...

Freispruch für Pressesprecher des Braunschweiger Bündnis gegen Rechts

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"Pressemitteilung"

Göttingen/Braunschweig, den 17.05.2017
Der Pressesprecher des Bündnis gegen Rechts in Braunschweig, David Janzen, ist nach einer umfangreichen Beweisaufnahme am gestrigen 16.05.2017 durch das Amtsgericht (AG) Braunschweig(Az.: NZS 9 Cs 702 Js 11955/16) von dem Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte freigesprochen worden. Dem 44-jährigen Janzen war von der Staatsanwaltschaft (StA) Braunschweig noch im Plädoyer vorgeworfen worden, bei einer Beschlagnahme seiner Kamera durch Einsatzkräfte der Braunschweiger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) gegen die Maßnahme selbst Widerstand geleistet zu haben.

Rechtsextreme Schmierereien am AStA der TU Braunschweig

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In der Nacht vom X auf den X erfolgte ein “Farbanschlag” auf den AStA der TU Braunschweig. Es wurden an die Frontscheibe und die Pfeiler des Gebäudes die Parole “Antideutsche wir kriegen euch” sowie “Fotzen”, “Antifa tot”, “Hess beste” verschiedene Hakenkreuze und ein Galgen gemalt. Hinzu kommt ein “Sieg Heil” samt Keltenkreuz an einer naheliegenden Werbetafel. Der AStA der TU Braunschweig wertet das als einen klaren Angriff auf eine Struktur, welche sich über Jahrzehnte den Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus zum Ziel gesetzt hat.

Ein Aufruf. Europa neu begründen

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Griechenland nach der Wahl –Keine Gefahr, sondern eine Chance für Europa Der politische Erdrutsch in Griechenland ist eine Chance nicht nur für dieses krisengeschüttelte...

Dieser Wahlkampf ist ein Skandal TEIL III

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Der Braunschweig-Spiegel bringt in Kürze die Themen, die im Wahlkampf bisher keine oder eine zu geringe Rolle spielten. Die Aufgabe der Medien, insbesondere des...

„Im Kostüm des Antikapitalisten“

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Aus dem "Freitag" von Stephan Hebel"Mit dem Zypern-Desaster hat sich Finanzminister Wolfgang Schäuble lächerlich gemacht. Zu lachen hat Europa leider trotzdem nichts. Jetzt staunt...

BRASILIEN Lula da Silva: In Haft ein Held, im Tod ein Mythos, in Freiheit...

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"Mit einer kämpferischen einstündigen Rede hat sich Brasiliens Ex-Präsident Luiz Inácio Lula da Silva von seinen Anhängern verabschiedet, bevor er am Samstag ‒...

Braunschweiger Zeitung: „BIBS und Piraten feiern Erfolg im Verwaltungsgericht“

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"Der Oberbürgermeister wird verurteilt, Einblick in Verträge der Stadt zu gewähren. Eine Begründung ist nicht nötig."

Braunschweig. "Oberbürgermeister Gert Hoffmann hat gestern vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig eine Schlappe einstecken müssen. Der OB wurde verurteilt, dem Ratsmitglied Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann (Piraten) im Rahmen des Auskunftsrechts den Inhalt von Verträgen mitzuteilen, ohne dass dazu konkrete Tatsachenfragen gestellt wurden.

Zudem durfte der OB im Rahmen des Akteneinsichtsrechts von der BIBS-Fraktion keine Begründung dafür fordern, Einblick in Verträge mit der Richard Borek Stiftung nehmen zu wollen. In beiden Fällen, so das Verwaltungsgericht, habe der Oberbürgermeister keine Begründung verlangen dürfen. Eine solche Einschränkung des Auskunfts- und Akteneinsichtsrechts sehe das Kommunalverfassungsgesetz nicht vor." Weiter in der BZ und dem Beitrag von Henning Noske.

Vom Ende eines Grundrechts

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Versammlungsfreiheit bezeichnet ein Grundrecht. Es wird unter anderem durch Art. 8 des deutschen Grundgesetzes (GG), Art. 12 der Europäischen Grundrechtecharta, Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet.

Zu Recht sind bisher die Gerichte sehr sensibel mit dem GG-Artikel umgegangen. Es muss bei Versammlungsverboten sehr genau und belastbar belegt werden, warum eine Versammlung nicht genehmigt werden soll, wenn gegen die Genehmigung geklagt wird. Das ist auch gut so, denn Bürger an der Ausübung ihres Grundrechts zu hindern, ist ein schwerer Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte.

Bei den angemeldeten Demonstrationen der Bankenkritiker auf dem Frankfurter Paulsplatz vor der Paulskirche, der "Wiege der deutschen Demokratie", gegen die demokratiezerstörenden Banken und die Finanzpolitik, die diese Banken unterstützt,  ist anscheinend der politisch-juristische Rubikon überschritten. "Zelten im Schatten der Paulskirche" darf nicht gestattet werden. Es wird Gefahr gewittert. Anscheinend hat man sich politisch europaweit abgestimmt. In Spanien darf auch nur noch sehr begrenzt gegen die Finanzmachenschaften und Ausplünderungen der europäischen Gesellschaften demonstriert werden.

Man darf gespannt sein, wie die deutsche Medienlandschaft auf die Einschränkung der Grundrechte reagiert. Etwa genau so empfindlich wie gegen die Einschränkung eines anderen Grundrechts, der Pressefreiheit. Man denke nur an den Medien-Hype durch den Anruf des Ex-Bundespräsidenten Herrn Wulff bei dem BILD-Chef Kai Diekmann. Das war natürlich kein Angriff auf die Pressefreiheit sondern schlichte Dummheit des Ex-Präsidenten mit anschließender Medien-Kampagne.

Bei den Demos in Spanien oder in Frankfurt geht es jedoch um grundlegende Machtfragen und das Zurschaustellen unserer bröckelnden Demokratie. Das hat eine andere Dimension, auch für die Medien, denn die sitzen mit im Boot der Macht. Siehe auch: "Die Wachhunde der Machtelite: Noam Chomskys Kritik der Intellektuellen"

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