Jeder Einsatz von Waffengewalt muss mit dem Völkerrecht in Einklang stehen!

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Das stellt ein Sachstandsbericht der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages fest (WD2-3000-029/18).

Diesen "Sachstandsbericht zur völkerrechtlichen Bewertung der russischen, amerikanischen und israelischen Beteiligung am Syrienkonflikt", hat der Bundestagsabgeordnete der Linken, Alexander Neu, angefordert.

Die Wissenschaftlichen Dienste kommen zur Auffassung, in Syrien werde ein Stellvertreterkrieg vieler Staaten ausgetragen. Zu Russland heißt es: „...die russischen Militäraktionen stützen sich auf die ausdrückliche Genehmigung der syrischen Regierung. Es handelt sich damit um eine sog. Intervention auf Einladung. Nach der im Völkerrecht vorherrschenden Auffassung ist eine solche Intervention im Ausgangspunkt zulässig und verstößt nicht gegen das in Art. 2 Nr. 4 VN-Charta verankerte Gewaltverbot. Hiervon gehen namentlich der Internationale Gerichtshof und die Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen aus. […] die russische Beteiligung am Syrienkonflikt [ist] daher völkerrechtskonform.“

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alt

Atommüll in der Oker

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alt

Nein, das, was wie ein gelungenes hydro-dynamisches Kunstobjekt daherschwamm, war nicht von Künsterhand, es war anscheinend "Asse-Atommüll", ausgeschwemmt aus der maroden Atommülllagerstätte. Nur 18 km entfernt liegt dieses angeblich so sichere Atommülllager. Wissenschaftler, Industrie und Politik hatten das jedenfalls über 30 Jahre behauptet. Heute wissen wir, dass nichts von alldem stimmte. Das blau, grün und rot strahlende Okerwasser sollte strahlendes Plutonium darstellen, denn 25 kg sollen in der Asse liegen. 24110 Jahre Halbwertszeit hat Plutonium, ein millionstel Gramm davon führt zu tödlicher Strahlendosis.

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