Weltbank bewegt sich zu Landgrabbing
Unterschrift für Saatgutvielfalt
Neues Baurecht begrenzt Agrarfabriken und nützt Bauern und Bürgern
Als „weiteren Meilenstein auf dem Weg zum Ende der Agrarfabriken und für eine flächengebundene und artgerechteTierhaltung in mittelständisch-bäuerlichen Strukturen “ bewertet die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) die Einigung im Bundestag zum neuen Bundesbaugesetzbuch. Zu diesem Teilerfolg im Baurecht hätten neben vielen Bürgerinitiativen und Umwelt-, Tierschutz- und Agrar-Verbänden vor allem auch kommunale Spitzenverbände und bauern- und bürgernahe Parlamentarier aller Parteien beigetragen. AbL-Agrarindustrie-Experte Eckehard Niemann rief die Gemeinden auf, ihre neuen Rechte zu nutzen und keine Bebauungspläne mehr für gewerbliche Stallanlagen zu beschließen, die oberhalb der Grenzen von 1.500 Schweinemast-, 560 Sauen-, 30.000 Masthühner-, 15.000 Legehennen- , 15.000 Puten- oder 600 Rinderplätze lägen. Dies gelte auch für laufende Antragsverfahren.
Die bundesweit etwa 200 Bürgerinitiativen des Netzwerks „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“, auf deren Druck hin bereits mehr als 50 beantragte Tierfabriken direkt und mehrere hundert durch einen Rückzug potentieller Investoren verhindert worden seien, könnten die neuen Rahmenbedingungen nun umso erfolgreicher nutzen. Im Interesse bäuerlicher Betriebe liegen laut AbL auch die Filtererlasse für agrarindustrielle Großanlagen, die Vorgaben der EU zum Tierschutz und zur Verteilung der Fördergelder, ein Ende der Baurechts-Privilegierung auch für flächenstarke Großmastanlagen, eine echte Futterflächen-Bindung der Tierhaltung und die Beendigung der Systemabhängigkeit der Mast von Antibiotika.
Die neue Umweltzeitung: Zeit für ausgleichende Gerechtigkeit
PM. Grüne begrüßen Stärkung der Informationsrechte des Rates
Grüne begrüßen Stärkung der Informationsrechte des Rates - Stellungnahme zum Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig
Das heutige Gerichtsurteil (Pressemitteilung) zu den Rechten und Pflichten von Rat und Verwaltung stößt bei den Grünen auf ungeteilte Zustimmung. Der Grüne Fraktionsvorsitzende Holger Herlitschke dazu: "Mit diesem Urteil werden die Informationsrechte des Rates eindeutig gestärkt. Die Verweigerungshaltung des amtierenden Oberbürgermeisters, der seinen Auskunftspflichten oftmals mit fadenscheinigen Begründungen entgehen wollte, hat das Verwaltungsgericht für unzulässig erklärt. Für den Verwaltungschef und Volljuristen Dr. Hoffmann ist das eine schwere Niederlage."
Braunschweiger Zeitung: „BIBS und Piraten feiern Erfolg im Verwaltungsgericht“
"Der Oberbürgermeister wird verurteilt, Einblick in Verträge der Stadt zu gewähren. Eine Begründung ist nicht nötig."
Braunschweig. "Oberbürgermeister Gert Hoffmann hat gestern vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig eine Schlappe einstecken müssen. Der OB wurde verurteilt, dem Ratsmitglied Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann (Piraten) im Rahmen des Auskunftsrechts den Inhalt von Verträgen mitzuteilen, ohne dass dazu konkrete Tatsachenfragen gestellt wurden.
Zudem durfte der OB im Rahmen des Akteneinsichtsrechts von der BIBS-Fraktion keine Begründung dafür fordern, Einblick in Verträge mit der Richard Borek Stiftung nehmen zu wollen. In beiden Fällen, so das Verwaltungsgericht, habe der Oberbürgermeister keine Begründung verlangen dürfen. Eine solche Einschränkung des Auskunfts- und Akteneinsichtsrechts sehe das Kommunalverfassungsgesetz nicht vor." Weiter in der BZ und dem Beitrag von Henning Noske.
Pressemitteilung: Piraten-Spitzenkandidat und Ratsherr Schicke-Uffmann gewinnt Prozess um Auskunftsrechte
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden: Der Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig, Herr Dr. Hoffmann, wurde am 25. April 2013 dazu verurteilt, die Frage des Ratsherrn Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann zum Wortlaut der Verträge zwischen Stadt und Richard Borek Stiftung zu beantworten. Die Berufung wurde nicht zugelassen.