Braunschweiger Bündnis „#noNPOG – Nein zum niedersächsischen Polizeigesetz!“ gegründet
Der Andrang war riesig, der Seminarraum von ver.di im Gewerkschaftshaus platzte am 17.7.18 aus allen Nähten. Über 50 Menschen kamen zur Gründung des Braunschweiger Bündnisses „#noNPOG – Nein zum niedersächsischen Polizeigesetz!“ - von den unterschiedlichsten politischen Initiativen, Gewerkschaften, Jugendorganisationen, Parteien und Vereinen bis hin zu Vertretenden der Eintracht-Fans.
Einhellige Meinung: Das für Niedersachsen (wie auch in fast allen Bundesländern) geplante neue Polizeigesetz – hier NPOG – bedeutet massive Einschränkungen unserer Grund- und Freiheitsrechte und eine Entwicklung hin zu einem „präventiv“ aufgerüsteten autoritären Sicherheitsstaat. Ein türkischer Kollege sinngemäß: „Das ist nicht mehr weit entfernt von Erdogan.“ Der Kern ist ein regelrechter Paradigmenwechsel: Anders als bisher soll die Polizei in Zukunft „vorbeugend“ schon dann Menschen überwachen, bespitzeln, durch Computer-Trojaner ausforschen, verfolgen und für bis zu 74 Tage in „Präventivgewahrsam“ nehmen dürfen, wenn ihnen unterstellt wird, über Straftaten nachzudenken, ohne sie tatsächlich auszuführen. Der alte Rechtsgrundsatz, dass eine Straftat oder deren konkrete Vorbereitung zur Eingriffsbefugnis oder Sanktionierung nachzuweisen ist, würde damit aufgehoben.
Austerität oder Demokratie
Auszug aus der "German-Foreign-Policy.com"
Griechenland wird auf Druck Berlins keinen Schuldenschnitt erhalten und muss sich entgegen dem "Nein" seiner Bevölkerung vom vergangenen Sonntag der deutschen Austeritätspolitik unterwerfen. Andernfalls scheidet es aus der Eurozone aus. Dies ist das Ergebnis des Eurogruppen-Gipfels vom gestrigen Abend. Ein Schuldenschnitt, wie ihn der französische Ministerpräsident Manuel Valls noch am Nachmittag in Erwägung gezogen hatte, komme nicht in Frage, kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach dem Brüsseler Treffen an.
...Mittlerweile schaltet sich auch Washington in die Debatte ein. Griechenlands Ministerpräsident Alexis Tsipras hat gestern zunächst mit US-Finanzminister Jacob Lew und dann mit US-Präsident Barack Obama telefoniert. ...
Ein historisches Urteil im vielleicht letzten Auschwitz-Prozess
Das "kleine" Landgericht in Detmold hat etwas Grosses geleistet. Um 14:07 war es soweit. Das Urteil im wahrscheinlich letzten Auschwitzprozess war sensationell. Staatsanwalt und Holocaust-Überlebende bezeichnen es als einen Meilenstein in der Aufarbeitung der NS-Verbrechen. Noch nie sei von einem deutschen Gericht so deutlich geurteilt worden, dass die Beteiligung an der Tötungsmaschine Auschwitz insgesamt strafbar ist.
Anlass zu dieser kaum noch für möglich gehaltenen Begründung der Vorsitzenden Richterin, Anke Grudda, war das Urteil im Prozess gegen den früheren Wachmann, Reinhold Hanning. Der war als SS-Unterscharführer im KZ Auschwitz, so das Gericht, an 170.000 Morden beteiligt. Wegen "Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen" wurde Hanning zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre gefordert.
Fast am Ziel
Fast haben sie ihn so weit, wie sie ihn haben wollten, nämlich die „Institutionen“ (EU, IWF und EZB) den griechischen Ministerpräsidcnten Tsipras. Bald hat er ihre Wünsche erfüllt, bald hat er seine Wahlversprechen gebrochen, bald hat er keine Mehrheit mehr im Parlament. Dann muss er Neuwahlen ausschreiben, und die wird nicht mehr Syriza gewinnen, sondern eine der traditionellen Parteien, welche den Gläubigern alle Wünsche erfüllen. Die Austeritätspolitik wird fortgesetzt werden. Vielleicht erhalten die Griechen eine kleine Belohnung , zum Beispiel eine Umschuldung, weil sie dieses Mal richtig gewählt haben.
Gemeinsame Pressekonferenz in Berlin: TTIP und CETA zerstören unsere Demokratie
Internationaler Handel, ja gerne - aber unter demokratischen Bedingungen mit sozialen Rechten, unter Beachtung ökologischer Zukunftsorientierung und Gerechtigkeit.
So könnte man die Positionen zusammenfassen, die von
Stefan Körzell, DGB Vorstandsmitglied,
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates,
Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin Brot für die Welt und
Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND
am 25. August 2015 geäußert wurden. Die drei Repräsentanten und die Repräsentantin riefen zu einer bundesweiten Groß-Demontration der Zivilgesellschaft gegen TTIP und CETA auf. Motto:
"TTIP& CETA stoppen! - Für einen gerechten Welthandel!"
Gewerkschaften, Verbände und Kulturschaffende rufen gemeinsam zu einer Großdemonstration am 10. Oktober in Berlin auf
Gemeinsame Pressemitteilung
Rüstet Japan auf?
Akteneinsicht: Ein Zeichen des Misstrauens
1. Stadtrat Lehmann: "Akteneinsichtnahmen belasten Verwaltung enorm"
Die Diskussion über demokratisch legitimierte Kontrollrechte hat in Braunschweig gefehlt. Nun haben wir sie, und das ist gut so.
Drei Ebenen berühren die Diskussion:
- Das Informationsmonopol der Verwaltung
- Das Misstrauen von Ratsmitgliedern gegenüber der Vewaltungspitze, oder genauer dem OB Dr. Hoffmann gegenüber
- Das Misstrauen der Verwaltungspitze oder genauer des OB Dr. Hoffmann gegenüber Ratsmitgliedern
Die SPD mit Manfred Pesditschek sieht sich außen vor, der fühlt sich gut informiert und sieht keinen Handlungsbedarf. Darum geht es aber nicht. Es geht um das Recht zur Akteneinsicht und Arbeitsüberlastung in der Verwaltung. Das gilt auch dann, wenn kein Bedarf zur Akteneinsicht gesehen wird. Insofern steht die Antwort von Herrn Pesditschek noch aus. Er beantwortete eine Frage, die gar nicht gestellt wurde. Aber das ist nur ein Nebenschauplatz.
„Sie zerstören ihr eigenes Werk“
Jeder Einsatz von Waffengewalt muss mit dem Völkerrecht in Einklang stehen!
Das stellt ein Sachstandsbericht der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages fest (WD2-3000-029/18).
Diesen "Sachstandsbericht zur völkerrechtlichen Bewertung der russischen, amerikanischen und israelischen Beteiligung am Syrienkonflikt", hat der Bundestagsabgeordnete der Linken, Alexander Neu, angefordert.
Die Wissenschaftlichen Dienste kommen zur Auffassung, in Syrien werde ein Stellvertreterkrieg vieler Staaten ausgetragen. Zu Russland heißt es: „...die russischen Militäraktionen stützen sich auf die ausdrückliche Genehmigung der syrischen Regierung. Es handelt sich damit um eine sog. Intervention auf Einladung. Nach der im Völkerrecht vorherrschenden Auffassung ist eine solche Intervention im Ausgangspunkt zulässig und verstößt nicht gegen das in Art. 2 Nr. 4 VN-Charta verankerte Gewaltverbot. Hiervon gehen namentlich der Internationale Gerichtshof und die Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen aus. […] die russische Beteiligung am Syrienkonflikt [ist] daher völkerrechtskonform.“




































