Freiheit statt Angst – Demo in der Innenstadt
Wie das? – „Investor“ setzte Riesenhaufen direkt in die „Stadt der Sauberkeit“
Die Geschichte hat das Zeug dazu, unserer Stadt zum bundesweiten medialen Durchbruch zu verhelfen - allerdings leider im negativen Sinne.
Ein „Investor" lockt die Verantwortlichen der Stadt mit der Idee eines antiken Theaters auf einem künstlich angelegten, gefällig modellierten Hügel. 1995 erhält er die Genehmigung der Verwaltung, 1998 geben SPD, CDU und FDP im Verwaltungsausschuss dem Projekt ihren Segen. Ausschließlich Bauschutt dürfe aufgeschüttet werden, heißt es. Und die Lastkraftwagen rollen und schütten und schütten und schütten.
Chimären
Mülleniumsberg Weststadt oder „Erin Brockovich – Eine wahre Geschichte“
21. Mai 2005 – Menschenkette um den Schlosspark
Bürgerbegehren „Schwimmen in Braunschweig“: Klage gegen Nichtzulassung abgewiesen.
Fassen wir hier den entscheidenden Punkt nach den Ausführungen des Vorsitzenden Richters zusammen, ohne weiter zu kommentieren. Zwei Positionen hätten einander klar gegenüber gestanden.
- Die Kläger argumentierten, dass es dem Begehren darum ginge, die Verwaltung zu beauftragen, ein Bäderkonzept zu entwickeln, das statt eines großen Spaßbades die Renovierung der bestehenden Bäder und den Bau eines kleineren Bades in der Weststadt vorsehe. Für den Bürgerauftrag zur Entwicklung eines Konzeptes seien aber keine strengen Anforderungen an einen Kostendeckungsvorschlag zu stellen, da die Kosten ja gerade von dem Konzept abhingen, das es zu entwickeln galt.
- Die Vertreter des beklagten Verwaltungsausschusses argumentierten dagegen, der Verwaltungsausschuss habe das Bürgerbegehren schon als sehr konkreten Auftrag gelesen, der auch die Durchführung des vorgelegten und eben doch schon sehr konkreten "Rahmenkonzeptes" verlangte, wie das aus der Begründung zum Bürgerbegehren hervorginge. Deshalb könne und müsse der Verwaltungsrat auch einen entsprechend genauen Kostendeckungsvorschlag verlangen.
Seid umschlungen Müllionen! – Braunschweig, Deine Müllionäre
Leserbrief – Ist das Bauamt der Stadt träge und blind?
Freiheit statt Angst
Der Beginn der Braunschweiger Demonstration ist für den
Öffentliche Verhandlung Bürgerbegehren „Schwimmen in Braunschweig“
Mittwoch, 21. Mai 2008 um 11.45 Uhr
wird im
Sitzungssaal 1 vor der 1. Kammer
des Verwaltungsgerichts Braunschweig, Am Wendentor 7,
in der Verwaltungsrechtssache Bürgerbegehren "Schwimmbäder für Braunschweig" gegen den Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig verhandelt.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens fordern die Stadt auf, das 3-Bäderkonzept fallen zu lassen und damit den Weg frei zu machen, für den Erhalt der bestehenden Bäder und einem neuen Bad im Westen der Stadt.
"Folgt das Gericht dem Wunsch von mehr als 31.000 BürgerInnen die das Begehren unterschrieben haben und verzichtet die Stadt auf Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, fordern wir den Rat der Stadt auf, in der folgenden Ratssitzung den Beschluss vom Februar zurückzunehmen und den Weg für ein sinnvolles Bäderkonzept frei zu machen. Die Planungen für jedes einzelne Bad könnten mit einer breiten Bürgerbeteiligung umgehend beginnen. Die Bäder müssen dringend renoviert werden und es sollten gemeinsam mit den Nutzern bürgerfreundliche Konzepte entwickelt werden." fordert
für das Bürgerbegehren
































