Ausbildungs- und Studienmesse: Öffentlicher Dienst
Gut zu wissen – Verbrauchertipp Augen auf beim Online-Kauf: Wie Selbstauskünfte und Co. nicht...
Liveblog: Wahlen 2023 in der Türkei und in Nordkurdistan
Workshop für Helfer/-innen von Geflüchteten
(Un-)Rechtsstaat Ungarn: Eine Premiere mit Hintertür
Braunschweig: Wie fair kauft meine Stadt?
Wussten Sie, dass Deutsche kein Geld haben für fair gehandelten Kaffee zu 30 € das Kilo, stattdessen kaufen wir lieber Kaffee in Alu-Kapseln zu 90 € das Kilo.
Am vergangenen Montag den 22. Juni 2015 hat der DGB-KFA Braunschweig gemeinsam mit
dem Verband Entwicklungspolitik Niedersachsen e.V., mit dem Verein fair in Braunschweig und der Christlichen Initiative Romero eine Veranstaltung zu dem Thema /„Wie fair kauft meine Stadt? Verantwortlich einkaufen – unwürdige Arbeitsbedingungen verhindern/“ durchgeführt.
Unrechtmäßige Erhöhung der Abschlagszahlungen / Steigende Energiepreise kein Grund für Anpassung
Tipps für die kommende Jahreszeit vom TÜV NORD Braunschweig
Stürmische Zeiten: Worauf Autofahrer achten sollten
Herausgerissene Bäume, abgebrochene Äste und Unfälle sind im Herbst durch starke Windböen keine Seltenheit. „Die stürmische Jahreszeit bringt einigeTücken mit sich. Wird das Fahrzeug überraschend von einer Windböe erfasst, kann man leicht die Kontrolle verlieren“, erklärt Michael Schirmer, Leiter der TÜV-STATION Braunschweig. Bei Wind und Wetter sollten Fahrer einige grundsätzliche Dinge beachten wie zum Beispiel die Geschwindigkeit anpassen. Denn je schneller das Fahrzeug, desto größer ist die Auslenkung. „Und je langsamer man fährt, umso besser kann man plötzliche Böen ausgleichen“, ergänzt der Experte von TÜV NORD. Auch bei Überholmanövern gilt Vorsicht Insbesondere beim Überholen von LKWs oder Bussen müssen Fahrer den Windschatten und die anschließende Sogwirkung beachten. Das gilt übrigens auch an Waldrändern oder stark bebauten Gebieten. Zusätzliche Gefahr geht auch von auf die Straße gewehten Hindernissen sowie Glätte durch Regen und Laub aus.
Verbrauchertipp – Umtausch und Kennzeichnung reduzierter Ware
Pressemitteilung"
Gut zu wissen
Kaum ist der Weihnachtstrubel vorbei, werben viele Geschäfte mit Rabatten und Sonderangeboten. Besonders Winterkleidung ist jetzt günstig zu haben. Doch wie sieht es mit Umtausch und Reklamation von reduzierter Ware aus? Und sind Preisauszeichnungen und Rabatthinweise an der Ware bindend? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, welche Rechte Kunden haben.
Grundsätzlich gilt: Reduzierte Ware heißt nicht reduzierte Rechte. „Ist ein Artikel mangelhaft, hat der Kunde einen Anspruch auf Ersatz – auch wenn ihm beim Kauf ein Rabatt gewährt wurde“, erklärt Irina Prosenok, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Hier greift die gesetzliche Gewährleistung. Ist also beispielsweise der Reißverschluss der neu erworbenen Winterjacke kaputt, kann der Kunde wählen, ob der Defekt repariert oder die Jacke ausgetauscht wird.