Stadt Braunschweig verpfändet fremdes Eigentum
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- Veröffentlicht: Dienstag, 17. Januar 2006 01:00
- Geschrieben von Holger Pump-Uhlmann
Auch der OB scheint die rechtliche Problematik einzusehen, wie eine Mitteilung verdeutlicht ...
Auch der OB scheint die rechtliche Problematik einzusehen, wie eine Mitteilung verdeutlicht ...
In einer Mitteilung an den Rat der Stadt vom 12.01.06 formuliert der Oberbügermeister die Problematik des Verkaufs fremden Eigentums in bestem Amtsdeutsch: "Die Kommunalaufsicht weist aber unabhängig von dieser Genehmigung (hiermit ist die Veräußerung der städtischen Anteile an der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH gemeint) darauf hin, daß sie die kommunalaufsichtliche Prüfung der Zulässigkeit der teilweisen Vereinnahmung der Veräußerungserlöse im allgemeinen Haushalt noch nicht abschließen konnte. Die Stadt BS hätte bisher noch nicht alle notwendigen Unterlagen vorgelegt, die schlüssig belegen, dass das Kanalnetz zu keiner Zeit aus Leistungen der städtischen Gebührenzahler finanziert worden sei. Es könne daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, daß die Vereinnahmung der Erlöse aus der Veräußerung des Kanalnutzungsrechtes die von der Rechtsprechung geforderte Gebührenneutralität bei der Privatisierung kommunaler Aufgabe gefährde. Die Kommunalaufsicht hat damit die Frage aufgeworfen, ob die Investitionen in das städtische Kanalnetz durch einmalige Beiträge der Anlieger oder durch den Ansatz von kalkulatorischen Kosten in der Benutzungsgebühr refinanziert werden. ...
Die Verwaltung ist bemüht, nähere Informationen aus dem Stadtarchiv und aus übernommenen Altunterlagen zusammen zu tragen. Die Chance, lückenlose Nachweise aufzufinden, halte ich jedoch fü gering."
rivatisierung verbundenen Mehrwertsteuerpflicht und den geringeren Investitionen wie auch andernorts erhebliche Gebührenerhöhungen.
In einer Mitteilung an den Rat der Stadt vom 12.01.06 formuliert der Oberbürgermeister die Problematik des Verkaufs fremden Eigentums in bestem Amtsdeutsch: "Die Kommunalaufsicht weist aber unabhängig von dieser Genehmigung (hiermit ist die Veräußerung der städtischen Anteile an der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH gemeint) darauf hin, daß sie die kommunalaufsichtliche Prüfung der Zulässigkeit der teilweisen Vereinnahmung der Veräußerungserlöse im allgemeinen Haushalt noch nicht abschließen konnte. Die Stadt BS hätte bisher noch nicht alle notwendigen Unterlagen vorgelegt, die schlüssig belegen, dass das Kanalnetz zu keiner Zeit aus Leistungen der städtischen Gebührenzahler finanziert worden sei. Es könne daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, daß die Vereinnahmung der Erlöse aus der Veräußerung des Kanalnutzungsrechtes die von der Rechtsprechung geforderte Gebührenneutralität bei der Privatisierung kommunaler Aufgabe gefährde. Die Kommunalaufsicht hat damit die Frage aufgeworfen, ob die Investitionen in das städtische Kanalnetz durch einmalige Beiträge der Anlieger oder durch den Ansatz von kalkulatorischen Kosten in der Benutzungsgebühr refinanziert werden. ...
Die Verwaltung ist bemüht, nähere Informationen aus dem Stadtarchiv und aus übernommenen Altunterlagen zusammen zu tragen. Die Chance, lückenlose Nachweise aufzufinden, halte ich jedoch für gering."
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