Kfz-Versicherung bis 30. November kündbar

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„Pressemeldung“

Autofahrern flattert jetzt wieder die Beitragsrechnung der Kfz-Versicherung für das kommende Jahr ins Haus. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, diese genau zu prüfen: Durch eine Vertragsanpassung, eine Tarifumstellung oder auch durch einen Anbieterwechsel lässt sich mitunter erheblich Geld sparen. Stichtag für die Kündigung ist der 30. November. Bei einer Beitragserhöhung besteht zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht, auf das der Versicherer hinweisen muss.
Jahr für Jahr verändern sich die Beiträge zu den Kfz-Versicherungen, die Preise unterscheiden sich teils erheblich. „Verbraucher sollten sich spätestens nach Erhalt der Beitragsrechnung für das neue Versicherungsjahr eingehend informieren und dabei Preise und Leistungen vergleichen“, empfiehlt Andreas Gernt, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Übereilt kündigen sollten Verbraucher jedoch nicht. Mitunter reicht es schon aus, mögliche Kostentreiber im bestehenden Vertrag auszumerzen: Entspricht die versicherte jährliche Fahrleistung noch den Gegebenheiten? Nutzen die angegebenen Fahrer unter 25 Jahren tatsächlich das Fahrzeug? „Eine Änderung dieser Rabattkriterien kann bereits zu einer deutlichen Beitragsersparnis führen“, sagt Gernt. Mitunter kann sich auch die Vereinbarung einer höheren Selbstbeteiligung, eines Werkstatttarifes in der Kaskoversicherung oder die Tarifumstellung auf einen aktuellen Tarif beim bisherigen Versicherer lohnen.

Tarifvergleiche bei unterschiedlichen Anbietern nutzen
Wurde der bestehende Vertrag auf Herz und Nieren geprüft, sollten immer auch konkrete Vergleichsangebote anderer Versicherungsgesellschaften eingeholt werden. Kostenlose Vergleichsportale im Internet finden jedoch nicht immer den günstigsten Tarif, da manche Direktversicherer in der Analyse nicht enthalten sind. Gegen Provision vermittelnde Vergleichsportale sollten daher nur als Orientierungshilfe und nicht als einzige Quelle dienen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt den mit 7,50 Euro für zwei Kfz-Analysen kostengünstigen Beitrags- und Leistungsvergleich der Stiftung Warentest (test.de/analyse-kfz). Darüber hinaus können auch die Kfz-Beitragsrechner einzelner Versicherungsunternehmen online genutzt werden.
Doch nicht nur der Preis ist entscheidend, auch auf gute Versicherungsleistungen kommt es an. „Abgespeckte und deshalb preisgünstige Basistarife sollte man besser meiden, denn solche Tarife haben im Vergleich zu den Komfort-, Classic- oder Premium-Varianten gravierende Lücken“, erklärt Andreas Gernt.

Leistungen, die jeder Vertrag bieten sollte
Jeder Fahrzeughalter sollte darauf achten, dass in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen von 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden beinhaltet sind. „Die Deckungssumme sollte besser mindestens 100 Millionen Euro betragen und die maximale Deckung pro geschädigter Person mindestens 12 Millionen Euro. Auch die so genannte Mallorca-Police, die im Falle einer Mietwagennutzung im europäischen Ausland die Versicherungssumme auf deutsches Niveau hebt, sollte enthalten sein“, empfiehlt Gernt. „Besonders wichtig in der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sind beispielsweise der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit und der erweiterte Schutz bei Tierschäden und Marderbissen.“ Ob sich dagegen die Vereinbarung einer preissparenden Werkstattbindung oder eines kostenpflichtigen Rabattschutzes lohnt, muss im Einzelfall entschieden werden.

Kündigungsfristen beachten
Soll ein Anbieterwechsel erfolgen, muss das Kündigungsschreiben zur ordentlichen Vertragskündigung spätestens am 30. November bei der alten Versicherungsgesellschaft eingegangen sein. Wurden die Beiträge zur bestehenden Kfz-Versicherung für das neue Versicherungsjahr erhöht, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. Hier gilt nicht der 30. November als Stichtag, sondern eine Frist von einem Monat nach Erhalt der Änderungsmitteilung. Versicherungsnehmer können den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Im Einzelfall kann diese Kündigung somit auch noch im Dezember erfolgen und zum 1. Januar 2017 wirksam werden.

Weitere Informationen zum Thema „Wechsel der Kfz-Versicherung“ unter
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/autoversicherung-wechselsaison-hat-begonnen

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